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Dienstag, 09. März 2010 18:46 Alter: 144 Tag(e)
Rubrik: Deutschland
Von: Welt online

Gericht bestätigt unbegrenzte Haft für Jugendtäter


© www.pixelio.de

Ein 32-Jähriger muss in Haft bleiben, obwohl er seine Jugendstrafe von zehn Jahren verbüßt hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen zulässig ist. Er bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg.

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche ist zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Diese sogenannte Maßregel kann seit Juli 2008 angeordnet werden, wenn sich während der Entwicklung des Täters in der Haft ergibt, dass er „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ erneut schwere Straftaten begehen wird.

Da Eingrenzungen wie beim Erwachsenenstrafrecht fehlen, zog der verurteilte Sexualmörder Daniel I. nun bis vor den BGH. Der heute 32-Jährige war nach einem Mord an einer Joggerin zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden und sollte am 17. Juli 2008 aus dem Gefängnis entlassen werden. Doch nachdem fünf Tage zuvor das umstrittene Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in Kraft getreten war, ordnete das Landgericht Regensburg an, dass Daniel I. nicht auf freien Fuß kommen darf, weil er als hochgefährlich gilt. Dies war bundesweit der erste Fall.

Der renommierte Revisionsspezialist Gunter Widmaier kritisierte bei der mündlichen Verhandlung vor dem BGH, dass das unter Juristen umstrittene Gesetz Jugendliche strenger behandele als Erwachsene und für die Betroffenen „unberechenbar“ sei.


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